...aber er ist doch ein guter Sachbearbeiter
– ein beiSPIEL aus der Praxis

Mitarbeiter M. hat auf Anraten seines Arztes die Stelle gekündigt, weil das Asthma, das ihn seit Monaten plagt, eindeutig auf die Situation an seinem Arbeitsplatz zurückzuführen ist. Sein Chef schützt ihn nicht vor Ungerechtigkeiten, die von der Chef-Stellvertreterin ausgehen. Bei der Abschiedsfeier, die von den Kollegen organisiert wird, erscheint der Chef nicht, obwohl geplant war, dass er mit einer kleinen Rede das Abschiedsgeschenk überreichen soll. Ein Mitarbeiter fragt während der Feier den Chef an, ob er den Termin verpasst hätte. Er antwortete, er werde nicht erscheinen, weil er zur Zeit viel Arbeit hätte.

Mitarbeiter M. bekommt daraufhin einen heftigen Asthmaanfall. Die Situation in der Gruppe war schon seit Langem bekannt. Der Chef ist ein guter Kenner des Arbeitsgebietes und führte Sachbearbeiteraufgaben sehr gut aus. Der Geschäftsführer ist bisher nicht eingeschritten.

Der Geschäftsführer zieht jetzt den MST-Berater zur Problemlösung zu.

Was soll der MST-Berater empfehlen?

a) Der Geschäftsführer übernimmt ad interim selbst die Leitung der Gruppe, bis ein neuer Leiter der Gruppe gefunden ist. Der bisherige Chef kann als Sachbearbeiter weiterarbeiten. Die Stellvertreterin soll in eine andere Gruppe versetzt werden, in der sie nicht mehr Gruppenleiterin ist.
b) Mit dem Chef und der Stellvertreterin soll ein gemeinsames Gespräch geführt werden. Die beiden werden beauftragt, eine Mitarbeiterzufriedenheits-Erhebung in ihrer Gruppe durchzuführen und Massnahmen zur Verbesserung der Situation vorzuschlagen.
c) Der Chef soll in eine andere Abteilung mit einem neuen Arbeitsgebiet versetzt werden und die Stellvertreterin wird zur Chefin der Gruppe ernannt.

Hinweis: Dieses Beispiel ist fiktiv. Übereinstimmungen mit bestehenden Firmen, Organisationen und lebenden oder verstorbenen Personen wären rein zufällig.

Lösung:
a) Der Geschäftsführer übernimmt ad interim selbst die Leitung der Gruppe, bis ein neuer Leiter der Gruppe gefunden ist. Der bisherige Chef kann als Sachbearbeiter weiterarbeiten. Die Stellvertreterin soll in eine andere Gruppe versetzt werden, in der sie nicht mehr Gruppenleiterin ist.
Für den MST-Berater ist dies klar die beste Lösung:
Der Geschäftsführer muss insbesondere der Situation in der Gruppe Rechnung tragen und eine nachhaltige Verbesserung selbst einleiten und als Verantwortlicher die lang anhaltenden, bekannten Schwierigkeiten einer Lösung zuführen. Der Chef der Gruppe erhält als Sachbearbeiter weiterhin eine Chance, hat aber keine Führungsfunktion mehr. Die Stellvertreterin in der Gruppe wird in eine Gruppe versetzt, deren Gruppenleiter mit schwierigen Führungsaufgaben umgehen kann. Es wird ein neuer Gruppenleiter extern gesucht.
b) Mit dem Chef und der Stellvertreterin soll ein gemeinsames Gespräch geführt werden. Die beiden werden beauftragt, eine Mitarbeiterzufriedenheits-Erhebung in ihrer Gruppe durchzuführen und Massnahmen zur Verbesserung der Situation vorzuschlagen.
Dieser Möglichkeit wird keine grosse Chance eingeräumt, weil hier die Problemverursacher gleich selber das Problem lösen müssten. Dazu hatten sie lange genug Zeit, die sie aber bisher auch nicht genutzt hatten.
c) Der Chef soll in eine andere Abteilung mit einem neuen Arbeitsgebiet versetzt werden und die Stellvertreterin wird zur Chefin der Gruppe ernannt.
Diese Lösung ist eher eine Strafe für den Chef und keine Fördermassnahme. Die Stellvertreterin als neue Chefin der Gruppe zu ernennen, könnte für die Gruppenmitglieder als Honorierung ihres Verhaltens ausgelegt werden, auch wenn sie möglicherweise ein anderes Verhalten nach der Beförderung zeigen könnte. Damit würde der Geschäftsführer seine eigene Glaubwürdigkeit gefährden.

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